GLOSSAR

Ethikrat 

Der Nationale Ethikrat wurde auf Beschluss der Bundesregierung am 08. Juni 2001 gegründet. Dem Nationalen Ethikrat gehören bis zu 25 Mitglieder an, die vom Bundeskanzler auf vier Jahre berufen werden. Die Mitglieder sind Sachverständige aus den Bereichen Philosophie, Theologie, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften, Medizin und Biowissenschaften sowie aus wichtigen gesellschaftlichen Gruppen (Patientenvereinigungen, Arbeitgeber und Gewerkschaften, Kirchen). Der Nationale Ethikrat tritt in der Regel monatlich in Berlin zu Sitzungen zusammen, die öffentlich sind und deren Protokolle im Internet allgemein zugänglich gemacht werden (http://www.ethikrat.org). Der Nationale Ethikrat ist unabhängig und nur an den in seinem Einrichtungserlass (Geschäftsordnung des Nationalen Ethikrats) begründeten Auftrag gebunden. Im Sommer 2007 wurde durch das Ethikratgesetz die Arbeit des nationalen bioethischen Beratungsgremiums auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und der Nationale Ethikrat wurde in Deutscher Ethikrat umbenannt.